AGB – eVA

Allgemeine Geschäfts- und Auftragsbedingungen (AGB) für unsere Liefer- und Beratungsleistungen zu eVA.

1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Gegenstand dieser AGB ist die Nutzung der Plattform eVA für die Zuordnung von Verantwortlichkeiten in verschiedenen Stufen innerhalb von Prozessen zu einzelnen Funktionen bzw. Mitarbeitenden. Das Dienstleistungsangebot von uve und ObladenMedia umfasst digitale Dienstleistungen, sowie Beratungsdienstleistungen, die vor Ort beim Auftraggeber oder digital erbracht werden.
1.2 eVA ist eine Angebotsleistung der uve GmbH für Managementberatung (uve) und ObladenMedia Corporate Meta UG -haftungsbeschränkt (ObladenMedia) .
1.3 Die digitalen Dienstleitungen werden von ObladenMedia Corporate Meta UG -haftungsbeschränkt (ObladenMedia) erbracht und verantwortet, die Beratungsleistungen und die inhaltlichen Angaben von uve GmbH für Managementberatung (uve).
1.4 Im Folgenden wird eVA stets als Bezeichnung für diese gemeinsame Leistung verwendet.
1.5 Mit der Registrierung, Anmeldung und Nutzung der Plattform akzeptieren die Nutzer diese AGB.

2. Änderungen der AGB

eVA ist berechtigt, diese AGB zu ändern, um sie an einen geänderten Funktionsumfang oder geänderte technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen. Wir teilen dem Nutzer alle Änderungen der AGB sowie den Zeitpunkt, wann die neue Fassung in Kraft tritt, mit. Die geänderten AGB erlangen Wirksamkeit, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht spätestens sechs Wochen vor diesem Zeitpunkt widerspricht und damit das Vertragsverhältnis zu diesem Zeitpunkt kündigt. Wir werden den Nutzer ausdrücklich bei der Mitteilung der Änderung der AGB auf diese Frist und die rechtlichen Folgen seines Verhaltens hinweisen.

3. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden

3.1 Ein Vertrag über die Inanspruchnahme von digitalen und Beratungsleistungen von eVA kommt mit dem Auftraggeber zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von eVA annimmt. Angebote werden dem Auftraggeber in der Regel per E-Mail übermittelt.
3.2 Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen gilt nur deutsches Recht.
3.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten uns gegenüber keine Wirkung, selbst wenn wir ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widersprechen.

4. Pflichten und Verhalten des Nutzers

4.1 Der Nutzer von eVA verpflichtet sich,
• seine persönlichen Daten wahrheitsgetreu anzugeben und aktuell zu halten; seine Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben; nur Inhalte (Fotos, Bilder, Text, Darstellungen, Videos …) zu speichern, zu veröffentlichen, zu übermitteln und zu verbreiten, zu deren Weitergabe er autorisiert ist, d. h. die ausschließlichen Nutzungsrechte besitzt.
• Falls der Nutzer nicht selbst Inhaber der Rechte an einem von ihm eingestellten Inhalt ist, so garantiert er gegenüber eVA, dass er alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Einwilligungen oder dergleichen wirksam eingeholt hat. Dies gilt auch für urheberrechtliche geschützte Inhalte wie Firmen- und Markenzeichen.
• Die Verantwortung für diese Inhalte liegt ausschließlich beim Nutzer; keine rassistischen, beleidigenden, diskriminierenden, verleumderischen, sexuellen, gewaltverherrlichenden oder sonstige rechtswidrigen Inhalte zu speichern, zu veröffentlichen, zu übermitteln und zu verbreiten; keine Kettenbriefe oder Nachrichten, die nicht dem Ziel und Zweck von eVA dienen, an mehrere Personen gleichzeitig zu versenden (Massenmails bzw. Spam).
• keine störenden Eingriffe mit technischen oder elektronischen Hilfsmitteln in die Plattform eVA zu unternehmen, insbesondere Hacking-Versuche, Brute-Force-Attacken, Einschleusen von Viren/Würmern/Trojanern und sonstige Störungsversuche, die die Soft- und Hardware von eVA betreffen; zugängliche Daten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers zu kopieren, zu verbreiten und zu übermitteln oder diese mit technischen Hilfsmitteln (z. B. Crawler oder Bots) auszulesen.
4.2 Der Nutzer der eVA ist angehalten,
• sorgsam mit den persönlichen Daten umzugehen und nur jenen Personen Zugriff auf die eigenen Daten zu gewähren, zu denen bereits ein Naheverhältnis besteht;
• wichtige persönliche Daten selbst extern (Speichermedien, Festplatte, Cloud) regelmäßig zu sichern. uve und ObladenMedia übernehmen keine Gewähr für verloren gegangene oder beschädigte Daten.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 eVA übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Online-Angebot ständig, vollständig und fehlerfrei verfügbar ist bzw. die erforderliche Soft- und Hardware fehlerfrei arbeitet.
5.2 eVA übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Datentransport über fremde Systeme, insbesondere das Internet bzw. Telekommunikationsnetze, nicht von Dritten verfolgt, aufgezeichnet oder verfälscht wird.
5.3 eVA übernimmt keine Gewähr für externe Links, Banner oder sonstige Informations- und Werbeangebote, die für den Nutzer platziert werden können. eVA übernimmt keine Gewähr für die Leistungen der werbetreibenden Unternehmen.
5.4 eVA haftet dem Nutzer gegenüber ausschließlich für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügt haben.
5.5 Für Inhalte, die von Nutzern eingestellt werden, übernimmt eVA keine Haftung.

6. Wahrung der Vertraulichkeit

6.1 eVA wird alle vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen strikt vertraulich behandeln, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
6.2 eVA darf Unternehmensdaten vom Kunden in anonymisierter Form für ihre Statistiken verwenden.
6.3 Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Betreibers.
6.4 Datenschutzrechtliche Hinweise finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung.

7. Datensicherung des Kunden

Wenn die von eVA übernommenen Aufgaben Arbeiten von Beratern an oder mit EDV-Geräten des Kunden mit sich bringen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten der Berater sicherstellen, dass die aufgezeichneten Daten im Fall einer Vernichtung oder Verfälschung mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbaren Datenträgern rekonstruiert werden können (Datensicherung).

8. Verbindlichkeit des Vertrages

8.1 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
8.2 Abschnitt 8.1 gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

9. Vorzeitige Vertragsbeendigung

9.1 Nutzungsverträge können von beiden Seiten lediglich aus besonderen Gründen mit nachvollziehbarer Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung ist nur in schriftlicher Form wirksam. Der Kunde hat eine Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Monatsende zu beachten, sofern nicht anders gesondert vereinbart. Eine vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten unberührt. Bestehende Schadenersatzansprüche bleiben von den Regelungen dieses Abschnittes ebenfalls unberührt. Die Vergütung der eVA Leistungen richtet sich in den Fällen einer vorzeitigen Vertragskündigung nach den Abschnitten 9.2 und 9.3.
9.2 Für die bis zum Zugang einer vorzeitigen Kündigung nachweislich erbrachten Leistungen bezahlt der Kunde das vereinbarte Honorar und die vereinbarten Auslagen. Berechnungsbasis für Honorare sind dabei die jeweils allgemein geltenden Tagessätze derjenigen Berater, die von eVA für das konkrete Projekt eingesetzt wurden. Wenn innerhalb eines Vertrages Fest- oder Pauschalpreise vereinbart worden sind, steht es eVA abweichend von Satz 1 frei, im Falle der Kündigung einen Anteil des Fest- oder Pauschalpreises abzurechnen, welcher dem Fertigstellungsgrad der Leistungen zum Zeitpunkt der Kündigung entspricht. Wenn für einzelne Leistungsabschnitte innerhalb eines Vertrages Fest- oder Pauschalpreise vereinbart worden sind, gelten Satz 1 und 3 für die Abrechnung der jeweiligen Leistungsstufe entsprechend.
9.3 Eine Vergütung für die Zeit nach Zugang der Kündigung entfällt insoweit, als die hierdurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit freigewordenen Kräfte erzielt oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.
9.4 Die Bestimmungen der Abschnitte 9.2 und 9.3 sind entsprechend anzuwenden, wenn eVA den Vertrag vor dem ursprünglich vereinbarten Abschluss rechtswirksam beendet hat.

10. Vergütung und Zahlungsbedingungen

10.1 Für die Nutzung bestimmter Funktionen der Plattform fällt eine Vergütung gemäß der jeweils gültigen Preisliste an.
10.2 Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen zu zahlen.
10.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
10.4 Kommt der Nutzer in Zahlungsverzug, wird das Nutzerkonto vorübergehend gesperrt.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen, soweit diese auf anderes als auf deutsches Recht verweisen.
11.2 Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird nicht gespeichert. Dem Nutzer wird empfohlen, die AGB zu speichern oder auszudrucken.
11.3 Erfüllungsort ist der Sitz von eVA entweder bei uve oder bei ObladenMedia.
11.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und in Zusammenhang dem Vertragsverhältnis ist Berlin.
11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 08. Juli 2025